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Leistungen

Energie Smart hat sich auf die Energieberatung und die energetische Sanierung von Gebäude spezialisiert. Folgende Leistungen werden von mir erbracht.

Energiepass und Energiegutachten

  • Ermittlung der Energiebilanz des Gebäudes nach Maßgabe der Energieeinsparverordnung
  • Erstellung von Energiepässen nach dena-Richtlinien
  • Analyse der Gebäudeenergieeffizenz
  • Blower-Door-Tests (in Zusammenarbeit mit externen Partnern)

Vor-Ort-Energie-Beratung (staatlich gefördert)

  • Analyse der Energieeffizienz des Gebäudes
  • Beratung zur Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz
  • Beantragung der staatlichen Förderung (s.unten)

Beratung und Planung zur energetischen Gebäudesanierung

  • Gebäude-Energiegutachten
  • Ermittlung von konstruktiven und haustechnischen Schwachstellen zur Verminderung von Energieverlusten
  • Beratung und Planung zu Energieeinsparmaßnahmen (Wärmedammung, Haustechnik, Heizanlage)
  • Beratung und Planung zu ökologischer Haustechnik (Wärmepunmpen, Solaranlagen, Holzheizungen)
  • Planungsbeispiele (s. hier)

Fördermittelberatung

  • Beratung zu und Beantragung von Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung

 

Staatliche Förderung der Vor-Ort-Energieberatung

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärmebedarf und -verbrauch in Gebäuden vermindert unmittelbar die Umweltbelastungen, insbesondere die CO2-Emissionen. Diese Beratung wird durch die Bundesregierung finanziell gefördert.

Die Förderung kann für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde in Anspruch genommen werden. Die Gebäudehülle darf später nicht zu mehr als 50% verändert worden sein. Den Antrag für die Förderung der Vor-Ort-Beratung kann nur durch zugelassene Energieberater an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.

Die Höhe der Förderung ist von der größe des zu untersuchenden Gebäudes abhängig:

Objekttypen Anzahl der Wohneinheiten zuwendungsfähige Ausgaben(ohne MwSt.) Bundesanteil Eigenanteil
A Ein-/Zweifamilienhaus 450 € 300 € 185 €
B bis 6 WE 600 € 320 € 315 €
C bis 15 WE 850 € 340 € 610 €
D bis 30 WE 1.100 € 360 € 840 €
E bis 60 WE 1.300 € 380 € 1.120 €
F bis 120 WE 1.600 € 400 € 1.480 €

Weitere Informationen dazu können im Download-Bereich herunterladen oder in eine persönliche Kontaktaufnahme erfragen.

Energetischen Gebäudesanierung - Beispiele

Variante 1 - Teildämmung: Eine gute Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Rohrleitungen spart bei Investitionskosten von etwa 7.500 Euro ca. 20 Prozent der benötigten Energie. Die Ersparnis liegt damit im ersten Jahr bei 550 Euro - und steigt in jedem weiteren Jahr mit den Energiepreisen um fünf Prozent. Die Investition rechnet sich damit nach 11 Jahren.

Variante 2 - Heizungserneuerung: Der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Brennwerttechnik und Solarwärmeanlage spart etwa 35 Prozent Energie. Das macht bei heutigen Preisen eine Einsparung von 970 Euro, die jährlich um fünf Prozent wächst. Die Investitionskosten in Höhe von ca. 12.000 Euro sind nach 10 Jahren amortisiert.

Variante 3 - "Komplett-Modernisierung": Eine umfassende Modernisierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau beinhaltet die Dämmung der obersten Geschoss- und der Kellerdecke sowie der Rohrleitungen und der Außenwände, zusätzlich den Einbau von Wärmeschutzfenstern und einer neuen Heizungsanlage. Die Maßnahmen kosten insgesamt etwa 47.000 Euro und lösen Energiekosteneinsparungen von etwa 1.840 Euro (65 Prozent) im ersten Jahr aus. Bei einer fünfprozentigen Energiepreissteigerung pro Jahr macht sich diese Investition nach etwa 16 Jahren bezahlt.

Dabei ist es weder notwendig noch sinnvoll, die Modernisierung aus erspartem Eigenkapital zu finanzieren. Die KfW Förderbank bietet im Rahmen ihrer Förderprogramme äußerst zinsgünstige Kredite für die Gebäudemodernisierung an. Auch die drei Rechenbeispiele basieren auf der Finanzierung über einen KfW-Kredit. In einem cleveren Finanzierungskonzept entsprechen die jährlichen Tilgungszahlungen den eingesparten Energiekosten. So kann die Kostenbelastung für eine energetische Modernisierung minimiert werden. Ist die Investitionssumme aus den eingesparten Energiekosten erst einmal gedeckt, kommen alle weiteren Einsparungen direkt dem Eigentümer zu Gute.

Wer ohnehin eine Gebäudesanierung plant, sollte dabei auf jeden Fall auch die energetische Qualität des Gebäudes durch geeignete Maßnahmen verbessern. Außerdem wird im Jahr 2006 der Gebäudeenergiepass für alle Häuser und Wohnungen zur Pflicht, die verkauft oder neu vermietet werden. Damit können Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick sehen, wie effizient ein Gebäude ist und welche Sanierungsmaßnahmen empfehlenswert sind.

(Quelle: dena)