Leistungen
Energie Smart hat sich auf die Energieberatung und die energetische
Sanierung von Gebäude spezialisiert. Folgende Leistungen werden von mir
erbracht.
Energiepass und Energiegutachten
- Ermittlung der Energiebilanz des Gebäudes nach
Maßgabe der Energieeinsparverordnung
- Erstellung von Energiepässen nach dena-Richtlinien
- Analyse der Gebäudeenergieeffizenz
- Blower-Door-Tests (in Zusammenarbeit mit externen Partnern)
Vor-Ort-Energie-Beratung (staatlich gefördert)
- Analyse der Energieeffizienz des Gebäudes
- Beratung zur Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz
- Beantragung der staatlichen Förderung (s.unten)
Beratung und Planung zur energetischen Gebäudesanierung
- Gebäude-Energiegutachten
- Ermittlung von konstruktiven und haustechnischen Schwachstellen
zur Verminderung von Energieverlusten
- Beratung und Planung zu Energieeinsparmaßnahmen (Wärmedammung,
Haustechnik, Heizanlage)
- Beratung und Planung zu ökologischer Haustechnik (Wärmepunmpen,
Solaranlagen, Holzheizungen)
- Planungsbeispiele (s. hier)
Fördermittelberatung
- Beratung zu und Beantragung von Fördermitteln zur energetischen
Gebäudesanierung
Staatliche Förderung der
Vor-Ort-Energieberatung
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in
Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energieeinsparinvestitionen
im Gebäudebereich. Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärmebedarf
und -verbrauch in Gebäuden vermindert unmittelbar die Umweltbelastungen,
insbesondere die CO2-Emissionen. Diese Beratung wird durch
die Bundesregierung finanziell gefördert.
Die Förderung kann für Wohngebäude, deren Baugenehmigung
in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern
vor dem 01.01.1989 erteilt wurde in Anspruch genommen werden. Die Gebäudehülle
darf später nicht zu mehr als 50% verändert worden sein. Den Antrag
für die Förderung der Vor-Ort-Beratung kann nur durch zugelassene
Energieberater an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.
Die Höhe der Förderung ist von der größe
des zu untersuchenden Gebäudes abhängig:
Objekttypen |
Anzahl der Wohneinheiten |
zuwendungsfähige Ausgaben(ohne MwSt.) |
Bundesanteil |
Eigenanteil |
A |
Ein-/Zweifamilienhaus |
450 € |
300 € |
185 € |
B |
bis 6 WE |
600 € |
320 € |
315 € |
C |
bis 15 WE |
850 € |
340 € |
610 € |
D |
bis 30 WE |
1.100 € |
360 € |
840 € |
E |
bis 60 WE |
1.300 € |
380 € |
1.120 € |
F |
bis 120 WE |
1.600 € |
400 € |
1.480 € |
Weitere Informationen dazu können im Download-Bereich
herunterladen oder in eine persönliche Kontaktaufnahme
erfragen.
Energetischen Gebäudesanierung
- Beispiele
Variante 1 - Teildämmung: Eine gute Dämmung
der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Rohrleitungen spart bei
Investitionskosten von etwa 7.500 Euro ca. 20 Prozent der benötigten Energie.
Die Ersparnis liegt damit im ersten Jahr bei 550 Euro - und steigt in jedem
weiteren Jahr mit den Energiepreisen um fünf Prozent. Die Investition rechnet
sich damit nach 11 Jahren.
Variante 2 - Heizungserneuerung: Der Einbau einer
neuen Heizungsanlage mit Brennwerttechnik und Solarwärmeanlage spart etwa
35 Prozent Energie. Das macht bei heutigen Preisen eine Einsparung von 970 Euro,
die jährlich um fünf Prozent wächst. Die Investitionskosten in
Höhe von ca. 12.000 Euro sind nach 10 Jahren amortisiert.
Variante 3 - "Komplett-Modernisierung":
Eine umfassende Modernisierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau beinhaltet
die Dämmung der obersten Geschoss- und der Kellerdecke sowie der Rohrleitungen
und der Außenwände, zusätzlich den Einbau von Wärmeschutzfenstern
und einer neuen Heizungsanlage. Die Maßnahmen kosten insgesamt etwa 47.000
Euro und lösen Energiekosteneinsparungen von etwa 1.840 Euro (65 Prozent)
im ersten Jahr aus. Bei einer fünfprozentigen Energiepreissteigerung pro
Jahr macht sich diese Investition nach etwa 16 Jahren bezahlt.
Dabei ist es weder notwendig noch sinnvoll, die Modernisierung
aus erspartem Eigenkapital zu finanzieren. Die KfW Förderbank bietet im
Rahmen ihrer Förderprogramme äußerst zinsgünstige Kredite
für die Gebäudemodernisierung an. Auch die drei Rechenbeispiele basieren
auf der Finanzierung über einen KfW-Kredit. In einem cleveren Finanzierungskonzept
entsprechen die jährlichen Tilgungszahlungen den eingesparten Energiekosten.
So kann die Kostenbelastung für eine energetische Modernisierung minimiert
werden. Ist die Investitionssumme aus den eingesparten Energiekosten erst einmal
gedeckt, kommen alle weiteren Einsparungen direkt dem Eigentümer zu Gute.
Wer ohnehin eine Gebäudesanierung plant, sollte dabei auf
jeden Fall auch die energetische Qualität des Gebäudes durch geeignete
Maßnahmen verbessern. Außerdem wird im Jahr 2006 der Gebäudeenergiepass
für alle Häuser und Wohnungen zur Pflicht, die verkauft oder neu vermietet
werden. Damit können Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen
Blick sehen, wie effizient ein Gebäude ist und welche Sanierungsmaßnahmen
empfehlenswert sind.
(Quelle: dena)
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